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Deutlich mehr Meister-BaFöG geplant

Mit einer Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) soll die Ausbildung in vielen Berufszweigen, darunter auch an der Fachschule für Sozialpädagogik (2 BKSP), ab August 2020 finanziell stärker gefördert werden. Geplant ist u.a. die hundertprozentige Bezuschussung der Unterhaltskosten in Höhe von derzeit 885 Euro sowie die Übernahme der Schulneben- und Materialkosten zur Hälfte.

Die Förderung erfolgt elternunabhängig und muss in weiten Teilen nicht zurückgezahlt werden. Zudem kann eine weitere Fortbildung, etwa zum Fachwirt für Organisation und Führung, oder ein anschließendes Fachstudium zusätzlich gefördert werden. Am Freitag, 13.12. 2019 hat der Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes debattiert. Die endgültige Verabschiedung wird zum 14. März erwartet.

Einzelheiten der geplanten Veränderungen können hier nachgelesen werden:

Die Änderungen zum 1. August 2020 auf einen Blick -Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

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