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Deutlich mehr Meister-BaföG

wird es für Schülerinnen und Schüler der FSP, der FoF und der BfQ ab 1. August 2020 geben.

Mit Beschluss des Bundestages vom 14. Februar 2020 steigt der Unterhaltszuschuss elternunabhängig auf 100 Prozent. Das bedeutet für Alleinstehende einen maximale Unterhaltsbeitrag von 892 Euro. Eigenes Vermögen wird allerdings auf den Unterhaltszuschuss angerechnet. Zudem werden 50 Prozent der Ausbildungskosten übernommen. Die Förderung umfasst maximal 15.000 Euro. Weitere Kosten können als zinsgünstige Darlehen beantragt werden.

Nähere Informationen unter: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-aufstiegs-bafoeg-8942.html

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